Feh­lende S-Bahn­züge sind CDU-Ver­säumnis

Die CDU und be­son­ders Herr Tre­poll stellen sich als „An­walt für Har­burg“ dar und be­män­geln die vollen S-Bahn­züge zwi­schen Neu­graben und Ham­burg. Die in der Tat in den Haupt­ver­kehrs­zeiten sehr vollen S-Bahnen sind das Er­gebnis der ver­gan­genen CDU-Se­nate.

 

Im Sommer 2007 wurde der Ver­trag zwi­schen Ham­burg und der S-Bahn um 8 Jahre ver­län­gert (Lauf­zeit De­zember 2009 bis 2017). Spä­tes­tens in dem Vor­feld hätte die CDU sich dafür ein­setzen können, dass zu­min­dest op­tional mehr S-Bahn­züge zum Ein­satz kommen können und Bau­auf­träge er­teilen können. Dies ist leider nicht pas­siert. Das ist umso schlimmer, weil be­reits ab­sehbar war, dass mit der sinn­vollen S-Bahn­ver­län­ge­rung Neu­graben – Stade Ka­pa­zi­täten in der Haupt­ver­kehrs­zeit zwi­schen Neu­graben und Ham­burg re­du­ziert wurden. Vor der S-Bahn­ver­län­ge­rung fuhren 3 Re­gio­nal­bahnen zwi­schen 6:30 und 7:30 Uhr von Stade bis zum Ham­burger Haupt­bahnhof mit ca. 1.500 Sitz­plätzen. Dafür wurde kein gleich­wer­tiger Er­satz ge­schaffen. Da kommt der CDU-Ein­satz für Har­burg jetzt reich­lich spät.

 

Die SPD hat die Ka­pa­zi­täts­pro­bleme immer wieder an­ge­spro­chen. Auch der SPD-Senat hat er­kannt, dass Hand­lungs­be­darf zu­min­dest zwi­schen Har­burg und Ham­burg Hbf. be­steht. Daher ist die Be­reit­schaft vor­handen, neue zu­sätz­liche S-Bahn­züge aufs Gleis zu bringen. Das Pro­blem ist, dass es keine Fahr­zeugre­serven gibt, die für einen Re­gel­be­trieb zur Ver­fü­gung stehen. Wenn die CDU jetzt mehr S-Bahn­züge zwi­schen Har­burg und Ham­burg zum Ein­satz kommen lassen will, muss sie sagen, welche Fahrten wo­an­ders ge­stri­chen werden sollen.

 

Um mehr Ka­pa­zi­täten zu schaffen, wurde auf Ini­tia­tive der SPD am Freitag im Ver­kehrs­aus­schuss ein in­ter­frak­tio­neller Be­schluss ge­fasst, im dem der Senat er­sucht wird
1. zum nächst­mög­li­chen Zeit­punkt zu­sätz­liche S-Bahn­leis­tungen zwi­schen Har­burg Rat­haus und der Ham­burger In­nen­stadt/Al­tona (z.B. durch eine neue Linie) zu ver­ein­baren und
2. die Ver­ein­ba­rung ent­spre­chender zu­sätz­li­cher Leis­tungen spä­tes­tens beid er Ver­gabe der S-Bahn­leis­tungen ab 2017 zu be­rück­sich­tigen.

 

Ham­burg, 3. No­vember 2011

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