In ganz Hamburg werden die Regelungen für gebührenpflichtiges Parken im öffentlichen Raum vereinheitlicht. Dies wurde gerade im Hamburger Verkehrsausschuss berichtet (siehe Drucksache 20/7125). Künftig werden Parkgebühren grundsätzlich montags bis sonnabends zwischen 9:00 und 20:00 Uhr erhoben. Bis 24:00 Uhr können in gastronomisch orientierten Gebieten auch weiterhin Gebühren verlangt werden. Ziel ist darüber hinaus, die Überwachung des ruhenden Verkehrs stärker zu überwachen.
Die Parkdauer wird ebenfalls vereinheitlicht:
Die Gebühren pro halbe Stunde bleiben gleich:
Neu ist, dass an Parkautomaten nicht mehr für jede angefangene halbe Stunde bezahlt werden muss. Es kann also nun kürzer geparkt und damit Geld gespart werden. Z.B. kann in der Harburger Innenstadt für 25 Cent maximal 15 Minuten geparkt werden. In Kraft treten werden die Neuregelungen im Laufe des Jahres.